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6. Mai 2011 5 06 /05 /Mai /2011 12:29

OSSAMA bin LADEN und AMERIKA

Wie weit dürfen sie gehen?

Und was ist, wenn?

 

Zu erst mal paar Definitionen und Begriffe für uns alle.

Rechte und Pflichten Kriegsgefangener

Kriegsgefangene sind keine Strafgefangenen, sondern Sicherungsgefangene, die dem Gewahrsamsstaat als Staatsgefangene unterstehen. Der Gewahrsamsstaat ist für die Behandlung verantwortlich, unmenschliche und entwürdigende Behandlung sowie Repressalien sind verboten.

Kombattanten, die die Waffen strecken, wehrlos oder sonst kampf- bzw. verteidigungsunfähig sind oder sich ergeben, dürfen nicht bekämpft werden. Sie dürfen entwaffnet und gefangen genommen werden.

Kriegsgefangene sind baldmöglichst außer Gefahr zu bringen. Soweit sie aufgrund der Kampfbedingungen nicht weggeschafft werden können, sind sie freizulassen. Dabei sind die praktisch möglichen Maßnahmen für ihre Sicherheit zu treffen.

Der Kriegsgefangene ist nur verpflichtet, Name, Vornamen, Geburtsdatum, Dienstgrad und Personenkennziffer zu nennen. Militärische Ausrüstung und Waffen sind ihm abzunehmen. Persönliche Gegenstände einschließlich Helm, ABC-Schutzausrüstung, Verpflegung, Bekleidung, Dienstgrad- und Nationalitätskennzeichen sowie Auszeichnungen darf er behalten. Nur auf Offiziersbefehl dürfen ihm Geld und Wertgegenstände gegen Quittung abgenommen werden; sie sind ihm bei Entlassung zurückzugeben.

Mannschaftsdienstgrade kann der Gewahrsamsstaat zu nichtmilitärischen Arbeiten heranziehen. Offiziere dürfen nicht zu Arbeiten herangezogen, sondern müssen bevorzugt behandelt werden. Dabei unterscheidet das Abkommen selbst nur Mannschaften und Offiziere; Unteroffiziere unter einem gewissen Rang (Fähnrich, entsprechend den deutschen Rängen Feldwebel und Bootsmann) gelten als Mannschaften. Gesundheitsschädliche Arbeiten oder besonders gefährliche Arbeiten dürfen nur an Freiwillige vergeben werden.

Soweit der flüchtende Kriegsgefangene (auch im Wiederholungsfall) keine Gewalt gegen Personen anwendet, dürfen Fluchtversuche nur disziplinarisch geahndet werden.

Die Verletzung dieser Rechte kommt in beinahe jedem Krieg vor und provoziert bei der Gegenseite meist ähnliche Übergriffe. Besonders schwere Rechtsbrüche, die nicht selten eine größere Anzahl gegnerischer Armeeangehöriger betreffen, können als Kriegsverbrechen gewertet werden.

Die Rechte, Regelungen und Pflichten sind durch sämmtliche Abkommen schon festgelegt und alle Staaten müssen sich daran halten. 

Für die Behandlung von Kriegsgefangenen gelten die völkerrechtlichen Regelungen der Haager Landkriegsordnung von 1907 (Artikel 4 bis 20) und das III. Genfer Abkommen von 1949 (eine der vier Genfer Konventionen). Um als Kriegsgefangener zu gelten, muss die betroffene Person laut den Genfer Konventionen ein offizieller Beteiligter an einem Konflikt sein oder Mitglied einer militärischen Befehlsstruktur und als solches erkennbar sein. Dazu zählen auch Personen, die keine Militärpersonen, aber für die Streitkräfte tätig sind (siehe auch Militärdienstleister). Polizei und paramilitärische Organisationen werden in den meisten Fällen nicht als Beteiligte gewertet, falls dies allerdings von dem betroffenen Staat gewünscht wird, muss er dies dem Kriegsgegner mitteilen.

Wichtig für Annahme des Kriegsgefangenenstatus ist das Tragen einer Uniform oder von Erkennungszeichen, welche die Person als Beteiligten zu erkennen geben. Wenn Beteiligte nicht unterscheidbar von Zivilisten sind, ihre Waffen verdeckt oder feindliche Uniformen tragen, verlieren sie diesen Status. Der Kriegsgefangenenstatus wird auch auf Rebellen angewandt, die in Uniformen und mit offen getragenen Waffen kämpfen sowie in Befehlsstrukturen eingebunden sind. Für Bombenleger und Mitglieder internationaler sowie nationaler Terrororganisationen wird der Kriegsgefangenenstatus nicht angewandt.[1]

Auch alle übrigen Personen, die kriegerische Handlungen vorgenommen haben, sind im Zweifelsfalle so lange als Kriegsgefangene zu behandeln, bis durch zuständige Gerichte über ihren Status entschieden ist. Die Kriegsgefangenen unterstehen der Gewalt des Gewahrsamsstaates, nicht den Personen und Truppenteilen, die sie gefangen genommen haben. Einzelpersonen dürfen nicht über Kriegsgefangene entscheiden, auch dann nicht, wenn diese offensichtlich gegen die Regeln der Kriegsführung verstoßen haben.

Sanitätspersonal, auch wenn zur Selbstverteidigung eine Handfeuerwaffe führend, sowie religiöses Personal zählt nicht zu den Kombattanten. Sie werden daher formal auch in Gefangenschaft keine Kriegsgefangenen, genießen aber den gleichen Schutz. Sie dürfen ihre Tätigkeit weiter ausüben und sind in dieser zu unterstützen. Sanitäter dürfen nur so lange vom Gewahrsamsstaat zurückgehalten werden, wie sie zur Versorgung ihrer verwundeten Landsleute benötigt werden.

Ein Spion, der heimlich und ohne Teilnahme an Kriegshandlungen im Gebiet des Kriegsgegners Informationen beschafft hat und in den Herrschaftsbereich seiner Kriegspartei zurückgekehrt ist, darf nach seiner Gefangennahme nicht bestraft werden und hat Anspruch auf Behandlung als Kriegsgefangener.[2]

Jetzt können wir das Ganze mal unter die Lupe nehmen:

Bei der Verkündung von Bin Ladens Tod versicherte US-Präsident Barack Obama, es sei „Gerechtigkeit geübt worden“. Außenministerin Hillary Clinton erklärte in ähnlicher Weise, „der Gerechtigkeit sei Genüge getan worden.“

 

Bin Ladens Hinrichtung, (oder besser gesagt „Ermordung“, denn er musste rechtlich auf jedem Fall nur festgenommen werden), durch ein Navy-Seal-Team hat mit Gerechtigkeit nichts zu tun. Sein Tod war vorher beschlossene Sache, eine vorgeplante Hinrichtung, welche Obama und seine Mitschuldigen im Gemüt wie ein Film im Fernsehen verfolgten. Dabei geschah er unter Umständen, unter denen man ihn hätte festnehmen und auf Grund der Vorwürfe im Zusammenhang mit den terroristischen Angriffen vom 11. September 2001 vor ein Gericht hätte stellen können. Er sollte verurteilt werden, damit alle Menschen die Gerechtigkeit und an guten Willen Amerikas bezeugen sollten. Aber leider Gottes (oder ALLAHs) stehen wir nun vor gerätselten Fakten und zweifeln mehr oder weniger an Tod des bin Ladens und noch schlimmer, sind wir beängstigt, wie weit AMERIKA gehen kann.

Hinter dieser Entscheidung lag die Entschlossenheit, die lange Geschichte von bin Ladens Beziehungen zur US-Regierung weiter vor der Öffentlichkeit geheim zu halten. Diese Beziehung begann mit der Bewaffnung und der finanziellen Unterstützung der sogenannten Mujaheddin – islamistischer Guerillas, die gegen die sowjetischen Truppen in Afghanistan kämpften. Präsident Ronald Reagan bezeichnete sie einst als das „moralische Gegenstück zu unseren Gründervätern“.

Osama, Sohn eines wohlhabenden Geschäftsmannes in Saudi-Arabien, spielte eine Schlüsselrolle bei der Rekrutierung und der Ausbildung arabischer Freiwilliger für die von der CIA unterstützten Mujaheddin, die schließlich den Aufstieg der Taliban ermöglichten. Al Kaida, ein arabisches Wort für „Basis“, wurde zu jener Zeit gegründet – mit Hilfe der CIA, die auch Waffen lieferte.

Diese Zusammenarbeit endete nicht mit dem sowjetischen Rückzug aus Afghanistan oder mit dem Zusammenbruch der Sowjetunion und dem Ende des Kalten Krieges. Bin Laden und Al Kaida dienten in den Kriegen, die Jugoslawien zerrissen, einmal mehr als wertvolle Partner der US-Geheimdienste – zuerst in Bosnien und dann, am Ende der neunziger Jahre, im Kosovo.

Wie so oft in der US-Außenpolitik werden aus den Verbündeten von heute die Feinde von morgen. Der islamistische Aufstand, den die USA unterstützten, um die Sowjetunion zu unterminieren, entwickelte eine zunehmende Feindschaft gegenüber der wachsenden US-Präsenz im Nahen Osten, insbesondere in Saudi-Arabien.

 

Zu letzt; ist egal wer, welches Gremium oder welcher Staat; Kein Wesen und keine Macht dürfen ohne Rücksicht die Regeln und die Rechte verletzen. Dies sehen wir als „harmankokusu“ als ein „Selbstjustiz“ und das ist sehr gefährlich!

 

 

 

1·  Karl Doehring: Völkerrecht. Heidelberg 1999, ISBN 3-8114-5499-4

2·  Artikel 46, Zusatzprotokoll I zu den Genfer Konventionen von 1949

 

 

 

 

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Bir Yudum Ben

  • HARMANKOKUSU
  • Schönheit des Menschen,ist die seines Inneren.“Zitat: H. Bektas Veli.Ich komme aus Çorum(Tschhorum.Ich bin ein geborener Laizist und ein wahrer Humanist.Türkisch ist mein Hobby, Bağlama ist meine Musik und die Liebe ist meine Konfession.
  • Schönheit des Menschen,ist die seines Inneren.“Zitat: H. Bektas Veli.Ich komme aus Çorum(Tschhorum.Ich bin ein geborener Laizist und ein wahrer Humanist.Türkisch ist mein Hobby, Bağlama ist meine Musik und die Liebe ist meine Konfession.

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